Für jede bestellte Maschine ist eine angemessene und realistische Lieferzeit einzuhalten. Die konkrete Dauer richtet sich nach Größe, Art und Umfang der Maschine beziehungsweise des Geräts. Als allgemeine Orientierung gelten für kleine Maschinen und Geräte etwa 2–3 Tage, für mittlere Maschinen etwa 1–3 Monate und für große Maschinen etwa 3–4 Monate. Diese Zeiträume dienen als Richtwerte und können abhängig von Modell, Verfügbarkeit, Hersteller und sonstigen Umständen angemessen abweichen. Entscheidend ist stets, dass die Lieferzeit glaubwürdig und realistisch bleibt.
Eine Lieferung sofort beziehungsweise noch am selben Tag ist ausschließlich zulässig, wenn sich das betreffende Fahrzeug, die Maschine oder das Gerät bereits nachweislich im eigenen Lagerbestand des Landmaschinenhandels befindet. Der entsprechende Artikel muss hierfür bereits zuvor vom Händler erworben und auf Lager genommen worden sein. Eine bloße Verfügbarkeit beim Hersteller oder Lieferanten berechtigt nicht zu einer sofortigen Auslieferung.
Auch Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sind realistisch auszuspielen. Umfangreiche Arbeiten dürfen nicht innerhalb weniger Spielstunden abgeschlossen werden, sondern müssen sich grundsätzlich über mehrere Ingame-Tage erstrecken. Die Dauer soll sich dabei am tatsächlichen Arbeitsaufwand und der Art des Defekts orientieren.
Sämtliche Neu- und Gebrauchtfahrzeuge sind dem Käufer grundsätzlich mit einer neuen Hauptuntersuchung (HU) zu übergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Die Durchführung beziehungsweise Erneuerung der HU ist entsprechend im Roleplay zu berücksichtigen.
Fahrzeuge und landwirtschaftliche Maschinen dürfen von Spielern grundsätzlich nur über einen hierfür vorgesehenen Landmaschinenhändler erworben werden. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Direkte Käufe, Verkäufe oder anderweitige Beschaffung von entsprechenden Fahrzeugen außerhalb eines Landmaschinenhandels sind nicht vorgesehen und somit unzulässig.
Bestellungen und Kaufabsprachen erfolgen grundsätzlich mündlich. Bei einem Kaufwert von über 5.000,00 € ist ein persönliches Erscheinen beim Händler beziehungsweise ein persönlicher Termin vor Ort verpflichtend. Größere Anschaffungen sollen dadurch einen entsprechend realistischen Geschäftsvorgang darstellen.
Für Fendt- und Lemken-Vertragspartnergeschäfte gelten besondere Konditionen. Bei Fendt ist ein Nachlass von 5 %, bei Lemken ein Nachlass von 10 % auf die jeweils entsprechenden Produkte zu gewähren. Erst nach Anwendung des jeweiligen Vertragspartner-Nachlasses darf die Händlerprovision berechnet werden. Diese ist bei Fendt- und Lemken-Geschäften auf maximal 5.000,00 € je Geschäftsvorgang begrenzt. Eine Umgehung dieser Begrenzung durch künstliche Aufpreise, zusätzliche Gebühren oder vergleichbare Vorgehensweisen ist nicht zulässig. Vertragshändler können darüber hinaus von einem Bonus in Form einer bevorzugten beziehungsweise beschleunigten Wartung und Instandsetzung profitieren.
Der Landmaschinenhandel soll nicht ausschließlich auf den schnellen Verkauf von Maschinen ausgerichtet sein. Beratung, Bestellung, Beschaffung, Lieferzeit, Übergabe, Zulassung beziehungsweise HU, Wartung und Kundenbetreuung sind Bestandteil des Roleplays und sollen entsprechend realistisch ausgespielt werden.
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